Welche Unterlagen benötige ich für einen Kreditantrag
Kreditantrag – alles Formsache
Wer einen Kredit bei einer Bank aufnehmen möchte, der wird früher oder später mit einem schriftlichen Kreditvertrag konfrontiert. Die Schriftform ist bei Bankkrediten zwingend vorgeschrieben, worin sich der Bankkredit unterscheidet. Bei Letzterem genügt, zumindest theoretisch, auch eine mündliche Verabredung. Der Kreditvertrag enthält wesentliche Angaben zum Kredit. So werden zum Beispiel die Höhe, die Laufzeit und die Verzinsung festgehalten: auch die Gebühren, die für den Kreditvertrag anfallen sind hier aufzuführen und werden in die sogenannte Effektivverzinsung des Kredites mit eingerechnet. Dem Kreditvertrag werden die erforderlichen Unterlagen beigelegt.
Die Schufa
Die meisten Banken machen die Kreditvergabe auch von der Schufaasukunft des potentiellen Kreditnehmers abhängig. Für einen Kreditantrag ist daher meist auch zwingend eine Schufaauskunft erforderlich. Allerdings muss der Kreditnehmer die Schufaauskunft nicht selbst besorgen. Üblicherweise gestattet man der Bank im Kreditantrag die Einholung der Schufaauskunft. Die Schufa enthält Angaben über das Zahlungsverhalten der betreffenden Person und ermöglicht es der Bank anhand statistischer Daten das Ausfallrisiko des Kredites besser einschätzen zu können.
Diese Unterlagen sind erforderlich
Dem Kreditantrag zwingend beizufügen sind beispielsweise eine Haushaltsrechnung, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 3 oder 6 Monate, so wie in vielen Fällen auch Kontoauszüge über einen entsprechenden Zeitraum. Anhand dieser Unterlagen wird die Bank in die Lage versetzt, sich einen detailierten Überblick über die wirtschaftliche Situation des Kunden zu verschaffen. Diese Informationen sind für die Bank unbedingt erforderlich, damit diese korrekt die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Kunden einschätzen kann.